Mietbedingungen und Hausregeln
- Beanstandungen zum Mietobjekt hat der/die Mieter*in bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalität samt Inventar im verabredeten, guten Zustand befunden hat.
- Die gesamte Miete ist bis spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu überweisen. Bei späterer Reservation umgehend. Geht die Zahlung nicht ein, wird das Objekt nicht länger reserviert.
- Die Check-In und Check-Out Zeiten sind einzuhalten.
- Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Mietbeginn ohne Kostenfolge möglich. Ab dem 13. Tag vor Mietbeginn ist der volle Mietbetrag geschuldet, bzw. wird nicht rückerstattet.
- Der/die Mieter*in verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar von Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass den Vermietenden daraus kein Nachteil entsteht.
- Der/die Mieter*in verpflichtet sich, allfällige Schäden den Vermietenden zu melden.
- Das Mietobjekt darf nicht in Untermiete gegeben werden und darf nur von der Anzahl angemeldeten Personen genutzt werden.
- Wir und unsere Gäste geniessen die Ruhe hier auf der Höchi. Wir bitten ab 22 Uhr um ruhiges Verhalten, auch auf den Balkonen.
- Bitte vor dem Verlassen der Wohnung die Sonnenstore hochziehen und die Fenster schliessen. Das Wetter schlägt in den Bergen schnell um und Wind und Nässe richten Schäden an.
- Wir mögen Hunde sehr, möchten aber allen Gästen saubere Wohnungen anbieten. Darum bitte die Hunde nicht in die Betten und auf die Sofas lassen. Die Wolldecken sind für Menschen gedacht und nicht für Vierbeiner.
- In die Toiletten dürfen keine verstopfende Gegenstände geworfen werden.
- Es ist nicht erlaubt die Wiesen zu betreten. Diese gehören den umliegenden Bauern.
- Der Vorplatz steht unseren Feriengästen zur Verfügung. Ihr dürft die bereitgestellten Tische gerne benützen.
- Um Energie zu sparen, bitten wir darum die Lichter zu löschen, die nicht gebraucht werden, und während der Heizperiode die Fenster nicht längere Zeit offen zu lassen, auch nicht gekippt.
- Bei Mietantritt steht eine Rolle Toilettenpapier und Frotteewäsche, sowie Essig, Oel und Gewürze zur Verfügung. Die Wäsche wird während des Aufenthaltes nicht gewechselt und das Besorgen von Toilettenpapier ist Sache der Mietenden.
- Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmung enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechts.
- Mit der Zahlung der Miete gelten diese Regelungen als akzeptiert.
Signau, 15.10.2023
Daniela & Bidoo Flüeler